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   BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 20.11   

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https://dejure.org/2011,1310
BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 20.11 (https://dejure.org/2011,1310)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2011 - 6 C 20.11 (https://dejure.org/2011,1310)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2011 - 6 C 20.11 (https://dejure.org/2011,1310)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werden für alle privat genutzten Geräte Rundfunkgebühren entrichtet, ist das "Zweitgerät” im beruflich genutzten Arbeitszimmer nicht gebührenpflichtig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Keine Rundfunkgebührenpflicht für für Internet-PC's als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine Rundfunkgebühr für nicht ausschließlich privat genutzten PC als Zweitgerät

  • heise.de (Pressebericht, 18.08.2011)

    Keine zusätzliche Rundfunkgebühr für PC im Heimbüro

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine GEZ-Gebühren für Internet-PCs als Zweitgerät

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Keine zusätzliche GEZ-Gebühr für den Arbeits-PC zuhause

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beruflich genutzter PC - keine zusätzliche Rundfunkgebühr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenfreiheit für internetfähige PC als Zweitgeräte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine GEZ für Internet-PC als Zweitgerät bei geschäftlicher Nutzung?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2012, 264
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09

    Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 20.11
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09 - NJW 2011, 946) sind auch internetfähige PC wie derjenige des Klägers als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" im Sinne des § 5 Abs. 3 RGebStV grundsätzlich gebührenpflichtig.

    Diese Besonderheit hat der Gesetzgeber mit der typisierenden Befreiungsvorschrift des § 5 Abs. 3 RGebStV für neuartige Rundfunkempfangsgeräte auch im beruflich/gewerblichen Bereich jedenfalls dann angemessen berücksichtigt, wenn auch die Fallgestaltungen der gemischt privaten/gewerblichen Nutzung desselben Grundstücks von ihr erfasst werden (vgl. auch Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09 - NJW 2011, 946).

  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 20.11
    Da nämlich bereits das Moratorium wegen der Zweitgerätefreiheit im privaten Bereich nahezu ausschließlich im nichtprivaten, d.h. öffentlichen oder gewerblichen Bereich "praktisch bedeutsam" gewesen sei (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 21.09 - MMR 2011, 258, 259 Rn. 18), sei auch die Anschlussregelung des § 5 Abs. 3 RGebStV dementsprechend auf den nicht privaten Bereich zu beziehen.
  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 20.11
    Die gemeinsame amtliche, wortgleich in den Parlamentsdrucksachen der Bundesländer niedergelegte Begründung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags stellt zugleich angesichts der vielschichtigen Motivationen der Beteiligten den einzig verlässlichen Anhaltspunkt für den Willen der Ländergesamtheit dar (so zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05 u.a. - BVerfGE 119, 181 ).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 20.11
    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 33.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 49 Rn. 11).
  • VGH Hessen, 30.03.2010 - 10 A 2910/09

    Rundfunkgebührenfreiheit eines im häuslichen Arbeitszimmer beruflich genutzten

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 20.11
    Zur Begründung hat er u.a. ausgeführt, im Einklang mit der bisher zur aufgeworfenen Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (VGH Kassel, Beschluss vom 30. März 2010 - 10 A 2910/09 - MMR 2010, 500; OVG Koblenz, Urteil vom 17. Juni 2010 - 7 A 10416.10 - ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Januar 2011 - 4 LA 342/10 - ZUM 2011, 273) sei der Senat der Auffassung, dass für nicht ausschließlich privat genutzte neuartige Rundfunkempfangsgeräte auch unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Trennung zwischen privatem und nicht privatem Rundfunkteilnehmerverhältnis und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift keine Rundfunkgebühren anfielen, wenn deren Inhaber ein anderes (herkömmliches) Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalte und die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen seien, unabhängig davon, ob das Erstgerät zu privaten oder zu nicht privaten Zwecken genutzt werde.
  • BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07

    Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV);

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 20.11
    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 33.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 49 Rn. 11).
  • BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 33.08

    Einbeziehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in den Genuss der

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 20.11
    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 33.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 49 Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 4 LA 342/10

    Rundfunkgebührenfreiheit für einen nicht ausschließlich privat genutzten PC

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 20.11
    Zur Begründung hat er u.a. ausgeführt, im Einklang mit der bisher zur aufgeworfenen Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (VGH Kassel, Beschluss vom 30. März 2010 - 10 A 2910/09 - MMR 2010, 500; OVG Koblenz, Urteil vom 17. Juni 2010 - 7 A 10416.10 - ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Januar 2011 - 4 LA 342/10 - ZUM 2011, 273) sei der Senat der Auffassung, dass für nicht ausschließlich privat genutzte neuartige Rundfunkempfangsgeräte auch unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Trennung zwischen privatem und nicht privatem Rundfunkteilnehmerverhältnis und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift keine Rundfunkgebühren anfielen, wenn deren Inhaber ein anderes (herkömmliches) Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalte und die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen seien, unabhängig davon, ob das Erstgerät zu privaten oder zu nicht privaten Zwecken genutzt werde.
  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10

    Rundfunkgebühr; Rundfunkempfangsgerät, internetfähiger PC; Zweitgerät; im

    BVerwG 6 C 20.11 VGH 7 BV 10.443 Verkündet am 17. August 2011 Zweigler als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
  • VGH Bayern, 08.11.2011 - 7 BV 11.2265

    Gebührenfreiheit für neuartige Rundfunkempfangsgeräte; internetfähiger PC

    Wie das Bundesverwaltungsgericht jüngst entschieden hat, gilt dies unabhängig davon, ob das Erstgerät zu privaten oder zu nicht privaten Zwecken genutzt wird (BVerwG vom 17.8.2011 Az. 6 C 15.10, 6 C 45.10 und 6 C 20.11 ; ebenso BayVGH vom 27.4.2011 DStR 2011, 1443).
  • VG Gelsenkirchen, 22.11.2011 - 14 K 5764/10

    BGB-Gesellschaft, Gesellschaft; Grundstück; Internet; Internet-PC; Limited; Ltd.;

    vgl. zu derartigen Konstellationen auch BVerwG, Urteile vom 17. August 2011 - 6 C 15.10 - und 6 C 20.11 -, jeweils juris.
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